Mag. Sonja Knefel | Klinische & Gesundheitspsychologin Wien
Mag. Sonja Knefel | Psychologische Begleitung mit Klarheit und Menschlichkeit.
Für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses kann ein klinisch-psychologisches Gutachten zur Beurteilung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit erforderlich sein.
Seit 28. April 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben für die waffenpsychologische Begutachtung. Diese umfasst ein Vorgespräch, psychologische Tests und Fragebögen sowie ein persönliches Explorationsgespräch. Während des gesamten Ablaufs erfolgt eine kontinuierliche Verhaltensbeobachtung.
Sie erhalten eine professionelle und rechtskonforme Begutachtung nach den aktuellen Bestimmungen des österreichischen Waffengesetzes. Besonderer Wert wird auf einen transparenten Ablauf, verständliche Informationen und eine klare Vorbereitung auf Ihren Termin gelegt.
Das für die Gutachenten-Erstellung gesetzlich vorgeschriebene Honorar von € 813,60 (das sind € 678,– zuzüglich USt.) ist laut § 4 der 1. Waffengesetz‑Durchführungsverordnung ist in der Praxis bar zu entrichten.
1. Meldung bei der zuständigen Behörde
Bitte wenden Sie sich zunächst an die für Sie zuständige Waffenbehörde und geben Sie mich dort als Ihre Gutachterin bekannt.
Dieser Schritt ist erforderlich, da die Behörde die für die Begutachtung notwendigen Informationen nur an die von Ihnen bekannt gegebene Gutachterin übermitteln darf. Erst nach Erhalt dieser Daten liegt mir die vollständige Aktenlage vor, die für die Erstellung eines rechtskonformen Gutachtens erforderlich ist.
Bitte informieren Sie mich, sobald die Bekanntgabe bei der Behörde erfolgt ist. So können bereits frühzeitig mögliche Zeitfenster für Ihre Begutachtung vorgemerkt und eine möglichst zügige Abwicklung vorbereitet werden.
2. Terminvereinbarung
Sobald mir die erforderlichen Informationen von der Waffenbehörde vollständig übermittelt wurden, kann der Termin für Ihre waffenpsychologische Begutachtung vereinbart werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitungs- und Übermittlungsdauer seitens der Behörde nicht von mir beeinflusst werden kann.
3. Vorgespräch & psychologische Testung
Beim persönlichen Termin findet zunächst ein Vorgespräch statt. Direkt im Anschluss absolvieren Sie die gesetzlich vorgeschriebene computergestützte psychologische Testung in meiner Praxis.
Wurde innerhalb der vergangenen zehn Jahre bereits ein waffenpsychologisches Gutachten über Sie erstellt, sind Sie verpflichtet, dieses zum Termin vorzulegen.
Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann ein Ausfallshonorar verrechnet werden.
4. Auswertung & Explorationsgespräch
Nach der Auswertung Ihrer Testergebnisse erfolgt das gesetzlich vorgesehene ausführliche Explorationsgespräch. Dabei werden sowohl die Ergebnisse der psychologischen Testung als auch Ihre Anamnese berücksichtigt.
Im Mittelpunkt steht die Beurteilung, ob Hinweise darauf bestehen, dass Sie insbesondere unter psychischer Belastung dazu neigen könnten, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder diese leichtfertig zu verwenden.
5. Erstellung & Übermittlung des Gutachtens
Nach Abschluss der Begutachtung wird das waffenpsychologische Gutachten erstellt. Es beantwortet die für die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung maßgebliche Fragestellung.
Anschließend erhalten Sie Ihr Gutachten sowie die gesetzlich vorgesehene Mitteilung an die Behörde. Die Übermittlung des Gutachtens kann je nach Vereinbarung per E-Mail oder Post erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass das Gutachten nach der Erstellung für die gesetzlich vorgesehene Dauer sicher aufzubewahren ist.
Im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung wird durch ein klinisch-psychologisches Gutachten beurteilt, ob eine Person insbesondere in psychisch belastenden Situationen zu einem unvorsichtigen oder leichtfertigen Umgang mit Waffen neigen könnte. Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt und kann für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments erforderlich sein.
Das Gutachten wird grundsätzlich von Personen benötigt, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen. Für Personen mit einer gültigen Jagdkarte gelten teilweise andere Voraussetzungen. Ob in Ihrem konkreten Fall ein Gutachten erforderlich ist, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde.
Die Kosten für die waffenpsychologische Begutachtung sind gesetzlich festgelegt und betragen € 813,60 inklusive Umsatzsteuer (€ 678,– exkl. USt.). Das Honorar ist vor Beginn der Begutachtung zu entrichten. In der Praxis stehen Ihnen dafür Bar- und Kartenzahlung zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben sollten Sie für den gesamten Termin etwa drei bis vier Stunden einplanen. Die Begutachtung setzt sich aus einem Vorgespräch, einer mehrstufigen psychologischen Testung sowie einem ausführlichen Explorationsgespräch zusammen.
Nach Abschluss aller erforderlichen Schritte wird das Gutachten erstellt und Ihnen innerhalb von drei Werktagen übermittelt.
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zu Ihrem Termin mit. Falls innerhalb der vergangenen zehn Jahre bereits ein waffenpsychologisches Gutachten über Sie erstellt wurde, muss dieses ebenfalls zur Begutachtung mitgebracht bzw. vorgelegt werden.
Viele Behörden akzeptieren Gutachten, die nicht älter als etwa sechs Monate sind. Da regionale Vorgaben abweichen können, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Denken Sie auch daran, dass Sie selbst das Gutachten 10 Jahre aufbewahren müssen.
